Die Bio-Fleischerzeugung garantiert eine tiergerechte und sehr umweltschonende Fleischerzeugung und mindert das Risiko unerwünschter Rückstände und Schadstoffe. Das Bio-Siegel-Hessen geht teilweise über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinaus.
Richtlinien
Kontrolle
Kontrolle nach EU-Öko-Verordnung: Eigenkontrollen, Erstzulassung und jährliche Wiederholungsprüfungen entlang der gesamten Kette, Sanktionen bei Verstößen.
Absatzwege und weitere Informationen
Hessenweite Vermarktung, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischerfachgeschäfte, Direktvermarktung (ab Hof, Wochenmärkte) und Naturkostfachhandel.
MGH GUTES AUS HESSEN GmbH
Homburger Straße 9
61169 Friedberg
Tel.: 06031-73235
info@gutes-aus-hessen.de
www.qualitaetsmarke-hessen.de
Weitere Informationen zur EU-Öko-Verordnung unter www.oekolandbau.de bzw. www.bmelv.de.
Bio-Siegel-Hessen
Richtlinien für Rindfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Tiere müssen aber der 6. Woche in Hessen gehalten worden sein. Daher mindestens Mast und Schlachtung in Hessen.
Fütterung/Futtermittel: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, kein GVO-Futter, Zukauffuttermittel nur aus ökologischer Erzeugung, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe.
Aufzucht: Kälber drei Monate bei Mutter, tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, möglichst Auslauf im Freien.
Mast: Tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, möglichst Auslauf im Freien.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung.
Transport/Schlachtung: Transportzeit auf vier Stunden begrenzt.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Logo Bio-Siegel-Hessen". In Bedientheken deutliche Trennung und Abgrenzung der Produkte mit dem Bio-Siegel-Hessen" von anderen Ökoprodukten und übrigem Produktangebot.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Messung von pH-Wert und Ausschluss von fehlerhaftem Fleisch.
Richtlinien für Schweinefleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Tiere müssen ab der 6. Woche in Hessen gehalten worden sein. Daher mindestens Mast und Schlachtung in Hessen.
Fütterung/Futtermittel:Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, kein GVO-Futter, Zukauffuttermittel nur aus ökologischer Erzeugung, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe.
Aufzucht: Absetzen der Ferkel erst nach 40 Tagen, tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, keine Anbindung der Sauen, kein Zähneabkneifen und Kürzen der Schwänze.
Mast: Tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, möglichst Auslauf.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung.
Transport/Schlachtung: Transportzeit auf vier Stunden begrenzt.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Logo Bio-Siegel-Hessen". In Bedientheken deutliche Trennung und Abgrenzung der Produkte mit dem Bio-Siegel-Hessen" von anderen Ökoprodukten und übrigem Produktangebot.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Messung von pH-Wert und Ausschluss von fehlerhaftem Fleisch.
Richtlinien für Geflügelfleisch (Hähnchen, Puten): Besonderheiten
Herkunftssicherung: Tiere müssen ab der 6. Woche in Hessen gehalten worden sein. Daher mindestens Mast und Schlachtung in Hessen.
Rasse/Mastdauer: Langsam wachsende Rassen oder Mindestmastdauer von 81 Tagen (Hähnchen) bzw. 140 Tagen (Pute).
Futtermittel/Futtermittelzusatzstoffe: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, kein GVO-Futter, Zukauffuttermittel nur aus ökologischer Erzeugung, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe, Verbot von Kokiziostatika.
Mast: Tiergerechte Haltung, mehr Platz im Stall, eingestreuter Scharrraum, bei Hähnchen Nachtruhe von mindestens 8 Stunden, begrenzte Herdengröße, möglichst Auslauf.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung, bei Puten kein Kupieren der Schnäbel.
Transport/Schlachtung: Transportzeit auf vier Stunden begrenzt.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Logo Bio-Siegel-Hessen". In Bedientheken deutliche Trennung und Abgrenzung der Produkte mit dem Bio-Siegel-Hessen" von anderen Ökoprodukten und übrigem Produktangebot.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Keine Besonderheiten.
Richtlinien für Lammfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Tiere müssen ab der 6. Woche in Hessen gehalten worden sein. Daher mindestens Mast und Schlachtung in Hessen.
Futtermittel/Futtermittelzusatzstoffe: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, kein GVO-Futter, Zukauffuttermittel nur aus ökologischer Erzeugung, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe.
Aufzucht: Absetzen der Lämmer erst nach 45 Tagen, Rauhfuttter, keine reine Milchmast.
Mast:Tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, Weide-bzw Koppelhaltung, Lämmermast in Stallhaltung möglich.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung, kein Kupieren der Schwänze.
Transport/Schlachtung: Transportzeit auf vier Stunden begrenzt.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung. Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Logo Bio-Siegel-Hessen". In Bedientheken deutliche Trennung und Abgrenzung der Produkte mit dem Bio-Siegel-Hessen" von anderen Ökoprodukten und übrigem Produktangebot.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Keine Besonderheiten.




















