Produkte:
Rindfleisch, Schweinefleisch
Richtlinien
Kontrolle
Fünfstufiges Kontrollsystem aus Eigenkontrollen, Erstzulassung, jährliche Wiederholungsprüfungen entlang der gesamten Kette und zusätzlich unangemeldete Stichprobenkontrollen, Kontrolle der Kontrolle durch RP Gießen, Sanktionen bei Verstößen.
Odenwälder Regionalprodukte e.V.
Georg Schuchmann
Brückenstraße 3
64732 Bad König
Tel.: 06163/ 3429
siehe auch www.qualitaetsmarke-hessen.de
Qualitätsmarke Geprüfte Qualität"-Odenwald
Richtlinien für Rindfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Mast und Schlachtung im Odenwald und angrenzenden Regionen.
Fütterung/Futtermittel: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, Kraftfutter zu 70 Prozent aus Getreide, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste.
Aufzucht: Keine Besonderheiten.
Mast: Ab dem 6. Lebensmonat nach Richtlinien der Qualitätsmarke gehalten, Anbindehaltung verboten, bei Kennzeichnung aus Weidehaltung" müssen die Tiere mindestens 7 Monate lang im Freiland gehalten worden sein.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartezeit zwischen Arzneimittelanwendung und Schlachtung, Teilnahme an Salmonellenüberwachung.
Transport/Schlachtung: Kurzer Tiertransport.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnung am Produkt selbst, in Bedientheken müssen die Waren der Qualitätsmarke von der übrigen Ware deutlich getrennt ausliegen.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Fleisch muss deutlich sichtbare Marmorierung haben, Messung von pH-Wert und Ausschluss von fehlerhaftem Fleisch.
Richtlinien für Schweinefleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Mast und Schlachtung im Odenwald und angrenzenden Regionen.
Fütterung/Futtermittel: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, Kraftfutter zu 70 Prozent aus Getreide. Nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste.
Aufzucht: Keine Besonderheiten.
Mast: Ab 40 Kilogramm Lebendgewicht nach Richtlinien der Qualitätsmarke gehalten, höheres Platzangebot.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartezeit zwischen Arzneimittelanwendung und Schlachtung. Teilnahme an Salmonellenüberwachung.
Transport/Schlachtung: Kurzer Tiertransport, zwei Stunden Ruhezeit vor der Schlachtung.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnung am Produkt selbst. In Bedientheken müssen die Waren der Qualitätsmarke von der übrigen Ware deutlich getrennt ausliegen.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Messung von pH-Wert und Ausschluss von fehlerhaftem Fleisch, Stichproben auf Antikörper gegen Salmonellen, Ausschluss von Tieren, die mit Salmonellen belastet sind.




















