Produkte:
Rindfleisch, Schweinefleisch, Lammfleisch, Wildfleisch.
Außerdem Brot und Backwaren, Gemüse, Obst, Getreide und Kartoffeln, Bier, Fruchtsäfte und Spirituosen, Milch-und Milchprodukte, Eier.
Richtlinien
Kontrolle
Fünfstufiges Kontrollsystem aus Eigenkontrollen, Erstzulassung, jährliche Wiederholungsprüfungen entlang der gesamten Kette und zusätzlich unangemeldete Stichprobenkontrollen, Kontrolle der Kontrolle durch RP Gießen, Sanktionen bei Verstößen.
Absatzwege und weitere Informationen
Hessenweit. Absatz über Fleischerfachgeschäfte und teilweise auf Wochenmärkten und Hofläden.
Zwei regionale Markenfleisch-Vereine haben sich dem Landeszeichen angeschlossen (der Odenwälder Regionalprodukte e.V. mit "Geprüfte Qualität - Odenwald" und der Verein Gutes aus Waldhessen e.V. mit "Geprüfte Qualität -Waldhessen".
MGH GUTES AUS HESSEN GmbH
Homburger Straße 9
61169 Friedberg
Tel.: 06031-73235
info@gutes-aus-hessen.de
www.qualitaetsmarke-hessen.de
Richtlinien für Rindfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Mast und Schlachtung in Hessen.
Fütterung/Futtermittel: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, Kraftfutter zu 70 Prozent aus Getreide, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste.
Aufzucht: Keine Besonderheiten.
Mast: Ab dem 6. Lebensmonat nach Richtlinien der Qualitätsmarke gehalten, Anbindehaltung verboten, bei Kennzeichnung aus Weidehaltung" müssen die Tiere mindestens 7 Monate lang im Freiland gehalten worden sein.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartezeit zwischen Arzneimittelanwendung und Schlachtung, Teilnahme an Salmonellenüberwachung.
Transport/Schlachtung: Keine Besonderheiten.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnung am Produkt selbst, in Bedientheken müssen die Waren der Qualitätsmarke von der übrigen Ware deutlich getrennt ausliegen.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Fleisch muss deutlich sichtbare Marmorierung haben, Messung von pH-Wert und Ausschluss von fehlerhaftem Fleisch.
Richtlinien für Schweinefleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Mast und Schlachtung in Hessen.
Fütterung/Futtermittel: Hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, Kraftfutter zu 70 Prozent aus Getreide. Nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste.
Aufzucht: Keine Besonderheiten.
Mast: Ab 40 Kilogramm Lebendgewicht nach Richtlinien der Qualitätsmarke gehalten, höheres Platzangebot.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartezeit zwischen Arzneimittelanwendung und Schlachtung. Teilnahme an Salmonellenüberwachung.
Transport/Schlachtung: Zwei Stunden Ruhezeit vor der Schlachtung.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnung am Produkt selbst. In Bedientheken müssen die Waren der Qualitätsmarke von der übrigen Ware deutlich getrennt ausliegen.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Messung von pH-Wert und Ausschluss von fehlerhaftem Fleisch, Stichproben auf Antikörper gegen Salmonellen, Ausschluss von Tieren, die mit Salmonellen belastet sind.
Richtlinien für Lammfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Aufzucht und Mast in Hessen. Lämmer nicht älter als 6 Monate.
Futtermittel/Futtermittelzusatzstoffe: Mindestens 50 Prozent hofeigenes Futters, Kraftfutter zu 70 Prozent aus Getreide, nur Futtermittel aus DLG-Futtermittelliste.
Aufzucht: Absetzen der Lämmer erst nach der 6. Woche. Stroheinstreu.
Mast: Ab dem 2. Lebensmonat nach Bestimmungen der Qualitätsmarke gehalten. Weidemast oder kombinierte Weide- und Stallmast. Winterstall mit Stroheinstreu.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartezeit zwischen Arzneimittelanwendung und Schlachtung.
Transport/Schlachtung: Keine Besonderheiten.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnung am Produkt selbst. In Bedientheken müssen die Waren der Qualitätsmarke von der übrigen Ware deutlich getrennt ausliegen.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Fleischreifung.
Richtlinien für Wildbret: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Nur Tiere aus hessischen Wäldern. Rückverfolgbarkeit des Wildfleisches bis zum Erleger.
Vorgaben für Fleischqualität: Kein Fleisch von rauschigen Keilern oder brunftigen Hirschen, Ermittlung von pH-Wert und Ausschluss fehlerhaften Fleisches, Fleischreifung bei Haarwild mindestens 48 Stunden, Tiefkühlware darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnung am Produkt selbst. In Bedientheken müssen die Waren der Qualitätsmarke von der übrigen Ware deutlich getrennt ausliegen.




















