Die Bio-Fleischerzeugung garantiert eine tiergerechte und sehr umweltschonende Fleischerzeugung und mindert das Risiko unerwünschter Rückstände und Schadstoffe.
Viele sind ökologischen Anbauverbänden angeschlossen. Ihre Richtlinien gehen teilweise deutlich über die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung hinaus. Richtlinien

Kontrolle
Kontrolle nach EU-Öko-Verordnung: Eigenkontrollen, Erstzulassung und jährliche Wiederholungsprüfungen entlang der gesamten Kette, Sanktionen bei Verstößen.
Absatzwege und weitere Informationen
Hessenweite Vermarktung, Lebensmitteleinzelhandel, Fleischerfachgeschäfte, Direktvermarktung (ab Hof, Wochenmärkte) und Naturkostfachhandel.
Weitere Informationen zu den ökologischen Anbauverbänden:
www.bioland.de
www.biokreis.de
www.demeter.de
www.naturland.de
www.demeter.de
Allgemeine Informationen zum ökologischen Landbau: www.oekolandbau.de
Ökologische Anbauverbände
Richtlinien für Rindfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Keine Besonderheiten.
Fütterung/Futtermittel: Maximal 5 Prozent Anteil zugekaufter konventioneller Futtermittel, hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, kein GVO-Futter, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe stärker eingeschränkt als in EU-Öko-Verordnung. Zusätzlich bei Bioland, Demeter und Biokreis: 100 Prozent Ökofutter.
Aufzucht: Kälber drei Monate bei Mutter, tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, möglichst Auslauf im Freien.
Mast:Tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, Laufstall mit Auslauf oder Weidegang während Vegetationszeit.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung. Zusätzlich bei Bioland: Ausschlussliste für Tierarzneimittel, zusätzlich bei Demeter:keine Enthornung.
Transport/Schlachtung: Zusätzlich bei Bioland und Biokreis: schonender Transport.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Keine Besonderheiten.
Richtlinien für Schweinefleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Keine Besonderheiten.
Fütterung/Futtermittel: 15 Prozent maximaler Anteil zugekaufter konventioneller Futtermittel, hoher Anteil hofeigenes Futter, kein GVO-Futter, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe stärker eingeschränkt als in EU-Öko-Verordnung. Zusätzlich bei Bioland maximal 5 Prozent konventionelle Futtermittel für Zuchtsauen und Ferkelernährung, zusätzlich bei Demeter 100 Prozent Ökofutter bzw. konventionelles Futter nur in genehmigungspflichtigen Ausnahmefällen.
Aufzucht: Absetzen der Ferkel erst nach 40 Tagen, tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, keine Anbindung der Sauen, kein Zähneabkneifen und Kürzen der Schwänze.
Mast: Tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, möglichst Auslauf. Zusätzlich bei Biopark: Auslauf verbindlich.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung. Zusätzlich Bioland: Ausschlussliste für Tierarzneimittel.
Transport/Schlachtung: Zusätzlich bei Bioland, Biopark: schonender Transport und schonende Schlachtung.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Keine Besonderheiten.
Richtlinien für Geflügelfleisch (Hähnchen, Puten): Besonderheiten
Herkunftssicherung: Keine Besonderheiten.
Rasse/Mastdauer: Langsam wachsende Rassen oder Mindestmastdauer von 81 Tagen (Hähnchen) bzw. 140 Tagen (Pute).
Futtermittel/Futtermittelzusatzstoffe: 15 Prozent maximaler Anteil zugekaufter konventioneller Futtermittel, hoher Anteil hofeigenes Futter, kein GVO-Futter, Verbot von Kokiziostatika, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe stärker eingeschränkt als in EU-Öko-Verordnung. Zusätzlich Bioland: bei Puten nur ein Anteil 10 Prozent zugekauftes konventionelles Futter möglich.
Mast: Tiergerechte Haltung, mehr Platz im Stall, eingestreuter Scharrraum, bei Hähnchen Nachtruhe von mindestens 8 Stunden, begrenzte Herdengröße, möglichst Auslauf. Zusätzlich Bioland: Außenklimabereich bzw. befestigter Auslauf verbindlich.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung, bei Puten kein Kupieren der Schnäbel. Zusätzlich Bioland: Ausschlussliste für Tierarzneimittel.
Transport/Schlachtung: Keine Besonderheiten.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Keine Besonderheiten.
Richtlinien für Lammfleisch: Besonderheiten
Herkunftssicherung: Keine Besonderheiten.
Futtermittel/Futtermittelzusatzstoffe: 5 Prozent maximaler Anteil zugekaufter konventioneller Futtermittel, hoher Anteil hofeigen erzeugtes Futter, kein GVO-Futter, Positivliste zugelassener Futtermittel- und Futtermittelzusatzstoffe stärker eingeschränkt als in EU-Öko-Verordnung.
Aufzucht: Absetzen der Lämmer erst nach 45 Tagen, Rauhfuttter, keine reine Milchmast.
Mast: Tiergerechte Haltung, eingestreute Liegefläche und mehr Platz im Stall, Weide-bzw Koppelhaltung, Lämmermast in Stallhaltung möglich. Zusätzlich Bioland: Weidehaltung oder Laufstall mit befestigtem Auslauf verbindlich.
Gesundheit: Kein prophylaktischer Arzneimitteleinsatz, doppelte Wartenzeit zwischen Anwendung und Schlachtung, kein Kupieren der Schwänze. Zusätzlich Bioland: Ausschlussliste für Tierarzneimittel.
Transport/Schlachtung: Keine Besonderheiten.
Verkauf/Kennzeichnung: Kennzeichnungspflicht nach EU-Öko-Verordnung.
Weitere Vorgaben für Fleischqualität: Keine Besonderheiten.
















